FristwerkHausverwaltung Steinmüller
Angemeldet als Objektbetreuung und Vertragswesen
BeispieldatenObjektbetreuung und Vertragswesen
Vertragsakte DOK-2024-0117
Ein Dokument mit allem, was daran hängt: Versionen, Freigabelauf, Fristen und Verlauf.
Wartungsvertrag Aufzugsanlage
gültig — Kündigungsfrist läuftDOK-2024-0117 · Objekt Wilhelmshöher Allee 42, 34119 Kassel
Vertrag
- Vertragspartner
- Aufzugstechnik Peschel GmbH, Baunatal
- Vertragsart
- Wartungsvertrag mit Störungsdienst
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragslaufzeit
- 3 Jahre, Ende 31.12.2026
- Verlängerung
- um 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird
Fristen
- Kündigungsfrist
- 3 Monate zum Laufzeitende
- Ordentliche Kündigung möglich bis
- 30.09.2026
- Wiedervorlage
- 31.07.2026 — Regel: 60 Tage vor Fristablauf, auf den vorhergehenden Werktag
- Aufbewahrung
- 10 Jahre nach Vertragsende — Hausregel, siehe Ablage
Ablage und Zugriff
- Ablageort
- Objekte / Wilhelmshöher Allee 42 / Verträge
- Versionsstand
- v4 vom 12.03.2026 — gültig
- Berechtigung
- Objektbetreuung (lesen, ändern), Buchhaltung (lesen)
- Prüfvermerk
- erteilt am 14.03.2026 durch S. Weidner
Versionen
| Stand | Datum | Änderung | Abgelegt von | Status |
|---|---|---|---|---|
| Entwurf | Datum28.07.2026 | ÄnderungEntwurf eines Kündigungsschreibens | Abgelegt vonM. Aksoy | Statusnicht freigegeben |
| v4 | Datum12.03.2026 | ÄnderungNachtrag zur Wartungspauschale, Anlage 2 neu gefasst | Abgelegt vonM. Aksoy | Statusgültig |
| v3 | Datum04.09.2025 | ÄnderungStörungsdienst auf Samstag erweitert | Abgelegt vonS. Weidner | Statusabgelöst |
| v2 | Datum17.01.2025 | ÄnderungAnsprechpartner und Rufnummern aktualisiert | Abgelegt vonK. Rohde | Statusabgelöst |
| v1 | Datum19.12.2023 | ÄnderungErstfassung, beidseitig unterzeichnet | Abgelegt vonR. Steinmüller | Statusabgelöst |
Ältere Versionen bleiben lesbar und werden nicht überschrieben. Gültiger Versionsstand ist v4.
Freigabelauf des gültigen Versionsstands
Hochgeladen
12.03.2026 · M. Aksoy
Fachliche Prüfung
13.03.2026 · Objektbetreuung
Prüfvermerk erteilt
14.03.2026 · S. Weidner
Als gültiger Versionsstand gesetzt
14.03.2026
Wiedervorlage vor Fristablauf
fällig heute, 31.07.
Entscheidung über die Kündigung
bis 30.09.
Verlauf
Entwurf abgelegt
28.07., 09:14Entwurf eines Kündigungsschreibens hinterlegt und als Entwurf gekennzeichnet. Ein Entwurf wird nie zum gültigen Versionsstand.
M. Aksoy
Vergleichsangebot angefordert
14.07., 16:02Angebot eines zweiten Wartungsunternehmens angefordert, damit zur Wiedervorlage am 31.07. eine Grundlage vorliegt.
S. Weidner
Prüfvermerk erteilt
14.03., 11:37Version 4 geprüft, als gültig gesetzt, Version 3 abgelöst.
S. Weidner
Version 4 hochgeladen
12.03., 08:50Nachtrag zur Wartungspauschale, unterschrieben vom Vertragspartner zurückgekommen.
M. Aksoy
Berechtigung erweitert
09.01., 10:20Buchhaltung erhält Leserecht auf die Vertragsakte, damit Rechnungen dem Vertrag zugeordnet werden können.
R. Steinmüller
So würde Awelior dieses Projekt angehen
Hausverwaltung Steinmüller ist erfunden — die Bauweise ist es nicht. Was hier steht, ist keine geleistete Auftragsarbeit, sondern der Zuschnitt, mit dem wir ein solches Vorhaben angehen — mit derselben Tiefe, aber ohne Auftraggeber, der dafür geradestehen müsste.
Ausgangslage
Die Hausverwaltung Steinmüller betreut 38 Objekte mit Verträgen, Prüfnachweisen und Kündigungsfristen. Die Verträge liegen in Ordnern und in einem Netzlaufwerk-Ordner mit dem Namen „Verträge_neu_final“, die Fristen in einer Excel-Liste. Was übersehen wird, ist selten der Vertrag, sondern das Datum: eine automatische Verlängerung, die durchgeht, weil niemand rechtzeitig hingesehen hat.
Entscheidungen
Die Frist ist der Mittelpunkt, nicht das Dokument
Ein Dokumentensystem, das nur ablegt, ersetzt einen Ordner durch einen anderen. Deshalb ist die Wiedervorlage die tragende Struktur — die Vertragsakte hängt an ihr und nicht umgekehrt.
Objektbezug in jedem Dokument
Jeder Vertrag hängt an einem Objekt. Bei 38 Häusern ist das die einzige Ordnung, die beim Wechsel der Sachbearbeitung überlebt; eine Ablage nach Vertragsart überlebt ihn nicht.
Rechte als eigener Bildschirm
Wer welche Akte sehen darf, ist in einer Verwaltung eine fachliche Frage und keine Einstellung im Hintergrund. Sie steht deshalb als eigener Bereich neben der Ablage.
Bewusst weggelassenKeine Texterkennung und keine automatische Fristerkennung aus dem Vertragstext. Eine falsch ausgelesene Kündigungsfrist ist gefährlicher als gar keine — sie sieht aus wie eine Angabe und ist eine Vermutung.
Umfang
- Bildschirme
- 5
- Bausteine
- 18
- Sprachen
- 4
Fünf Bildschirme, in vier Sprachen, mit Seitenleiste, Kopfzeile und Rollenangabe. Navigation funktioniert; Tabellen, Filter, Kalender, Schrittketten, Verlauf und Formulare sind dargestellt und ohne Wirkung. Objekte, Verträge und Fristen sind erfunden.
So würde es weitergehen
Dokumente wirklich ablegen
Speicherort, Versionen, Rechte und Sicherung — und der Weg, auf dem ein eingescannter Vertrag mit dem richtigen Objekt zusammenfindet.
Erinnerungen, die ankommen
Eine Wiedervorlage muss aus dem System heraus jemanden erreichen: Postfach, Aufgabenliste, Vertretung im Urlaub.
Aufbewahrung und Löschung
Handels- und steuerrechtliche Fristen auf der einen Seite, Löschpflichten auf der anderen. Beides muss dieselbe Ablage bedienen.
So eine Anwendung für Ihren Betrieb?
Fristwerk ist erfunden — der Zuschnitt aber nicht. Fachanwendungen entstehen genau so: aus den Abläufen, die es im Betrieb schon gibt.
Beispielanwendung von Awelior. Erfundener Betrieb, erfundene Daten, keine Speicherung.