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Leistung 07 — Onlineshop & Marktplatz

Verkaufen im Netz — mit einer Bestellung, die auch rechtlich hält.

Shop und Marktplatz sind dieselbe Sache mit einem Unterschied: Im Shop verkaufen Sie Ihre eigene Ware, auf dem Marktplatz die anderer. Warenkorb, Kasse, Preisangaben und Widerruf sind in beiden Fällen dieselbe Strecke — und genau dort entscheidet sich, ob aus einem Klick ein Vertrag wird oder ein Streitfall. Welches von beidem Sie brauchen, klären wir zuerst; oft ist es der Shop, obwohl im Gespräch „Plattform“ gesagt wurde.

Für wenFür Händler und Hersteller, die ihre Ware selbst verkaufen wollen — und für Betriebe, die Angebot und Nachfrage anderer zusammenbringen und daran verdienen.

Ausgangslage

Woran es meistens hängt

Der Bestellknopf sagt das Falsche

„Weiter“, „Abschließen“, „Jetzt kaufen“: § 312j Abs. 3 BGB verlangt eine Beschriftung, die die Zahlungspflicht ausdrücklich benennt — im Regelfall „Zahlungspflichtig bestellen“. Steht dort etwas anderes, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Kunde hat bestellt, Sie haben versendet, und gebunden ist niemand.

Der wahre Preis steht erst an der Kasse

Versandkosten im vorletzten Schritt, Umsatzsteuer als Fußnote, bei Mengenware kein Grundpreis je Kilogramm oder Liter. Das ist zugleich der häufigste Abbruchgrund und ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung — es kostet also zweimal.

Widerruf ist nicht gleich Widerruf

Frische Ware, Anfertigung nach Kundenangaben, geöffnete versiegelte Ware: Für einen Teil des Sortiments gilt das Widerrufsrecht nicht oder erlischt. Ein Shop, der alles gleich behandelt, verschenkt entweder Rechte oder verweigert welche, die er schuldet.

Vorführung

Aus einem Warenkorb wird ein Vertrag

Der Weg von der Ware bis zur Bestätigung — mit den vier Stellen, an denen sich entscheidet, ob die Bestellung hält.

  1. 01

    Die Ware mit ihrem vollständigen Preis

    Gesamtpreis mit Umsatzsteuer, Versandkosten und — bei Mengenware — der Grundpreis je Kilogramm oder Liter. Alles an der Ware, nicht an der Kasse.

  2. 02

    Der Warenkorb rechnet zu Ende

    Positionen, Versand, Summe. Was hier steht, steht auch auf der Rechnung; nach diesem Schritt kommt kein Betrag mehr dazu.

  3. 03

    „Zahlungspflichtig bestellen“

    Direkt über dem Knopf die vollständige Übersicht, auf dem Knopf die Zahlungspflicht im Wortlaut. Genau hier entsteht der Vertrag — oder eben nicht.

  4. 04

    Bestätigung, Beleg und Widerrufsbelehrung

    Unverzüglich in Textform, mit Muster-Widerrufsformular und dem Hinweis, welche Ausnahme für diese Ware gilt.

Leistungsumfang

Was Sie bekommen

Zuerst die Frage: eigener Shop oder Marktplatz
Verkaufen Sie eigene Ware, ist der Shop schneller und billiger. Erst wenn Dritte selbst einstellen, Preise setzen und Geld bekommen sollen, wird es ein Marktplatz — mit allem, was daran hängt. Was wir dabei NICHT übernehmen: Lager, Versand und Retouren betreibt Ihr Haus, Zahlungsdienstleister sind wir nicht, und die Rechtstexte kommen von Ihrer Anwältin. Wir bauen den Shop so, dass diese Texte auch greifen.
Die Bestellstrecke, wie das Gesetz sie verlangt
Unmittelbar über dem Knopf die vollständige Bestellübersicht, auf dem Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“, danach unverzüglich die Bestätigung in Textform. Diese Reihenfolge ist keine Gestaltungsfrage — sie ist die Bedingung dafür, dass die Bestellung ein Vertrag ist.
Preise, die vollständig sind, bevor jemand klickt
Gesamtpreis mit Umsatzsteuer, Versandkosten schon an der Ware statt erst an der Kasse, bei Mengenware der Grundpreis je Kilogramm, Liter oder Meter direkt daneben. Bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Bezugsgröße.
Widerruf samt seiner Ausnahmen
Belehrung, Muster-Widerrufsformular und eine Rückgabestrecke, die Ihr Team bedienen kann. Je Warengruppe hinterlegt, welche Ausnahme greift — verderbliche Ware, Anfertigung nach Kundenangaben, geöffnetes Siegel — und der Kunde erfährt das an der Ware, nicht hinterher.
Bezahlen, ohne Kartendaten bei Ihnen zu lagern
Der Zahlungsdienst nimmt die Zahlung entgegen, Ihr Server sieht nie eine Kartennummer. Starke Kundenauthentifizierung, Rückabwicklung bei Storno und Erstattung sind Teil des Ablaufs und nicht ein Nachtrag.
Beim Marktplatz: wer verkauft, wer haftet, wer das Geld hält
An jedem Angebot steht, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson verkauft — § 312k BGB verlangt das, weil davon abhängt, ob es überhaupt Gewährleistung und Widerruf gibt. Wer Vertragspartner ist, steht vor dem Kauf da, nicht im Kleingedruckten. Auf Wunsch hält ein Treuhandkonto das Geld, bis die Ware angekommen ist.
Ranking und Bewertungen, die man nachprüfen kann
§ 5b UWG verlangt, die wesentlichen Kriterien der Trefferreihenfolge offenzulegen und zu sagen, ob Bewertungen auf Echtheit geprüft werden — und wie. Beides steht bei uns als lesbarer Text neben der Liste. Bezahlte Platzierungen sind als solche gekennzeichnet oder es gibt sie nicht.
Anbindung an Warenwirtschaft und Buchhaltung
Bestände, Preise und Belege laufen dorthin, wo Sie ohnehin arbeiten. Ein Shop, dessen Bestand jemand abends von Hand nachträgt, verkauft irgendwann Ware, die es nicht mehr gibt.

Ablauf

So läuft es

  1. 01

    Sortiment und Rollen klären

    Was wird verkauft, von wem, an wen. Daraus ergibt sich, ob es ein Shop oder ein Marktplatz wird — und welche Widerrufsausnahmen überhaupt vorkommen.

  2. 02

    Umfang & Festpreis

    Bestellstrecke, Zahlarten, Versandregeln, Schnittstellen. Danach ein verbindliches Angebot mit festem Termin.

  3. 03

    Bauen & echte Testbestellungen

    Sie bestellen selbst, stornieren, widerrufen und erstatten — auf einem Testkonto des Zahlungsdienstes, bevor der erste Kunde bezahlt.

  4. 04

    Livegang & Übergabe

    Umstellung, Einweisung für Bestellannahme und Retouren, Dokumentation. Code, Konten und Zugänge liegen danach bei Ihnen.

Preis

Was es kostet

Verkaufen im Netz — mit einer Bestellstrecke, die auch rechtlich hält.

Festpreis

Marktplatz nach Umfang

  • Klärung, ob eigener Shop oder Marktplatz
  • Bestellstrecke mit „Zahlungspflichtig bestellen“ und Bestellübersicht
  • Preisangaben nach PAngV: Gesamtpreis, Versand, Grundpreis
  • Widerrufsbelehrung, Muster-Formular und die Ausnahmen je Warengruppe
  • Anbindung eines Zahlungsdienstes — ohne Kartendaten bei Ihnen
  • Beim Marktplatz: Anbieterangabe, Ranking-Auskunft, geprüfte Bewertungen
  • Anbindung an Warenwirtschaft und Buchhaltung
  • Testbestellungen mit Storno, Widerruf und Erstattung vor dem Livegang

Fragen

Was hierzu am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine Website bei Ihnen?

Wir arbeiten mit Festpreisen statt Stundensätzen. Nach dem Gespräch bekommen Sie ein Angebot mit einer festen Summe und einem festen Termin — was drinsteht, gilt. Die Einstiegspreise je Paket finden Sie auf der Preisseite. Kommt im Projektverlauf ein Wunsch dazu, besprechen wir ihn vorher, statt ihn stillschweigend abzurechnen.

Wie lange dauert ein Projekt?

Eine Unternehmens-Website liegt typischerweise bei drei bis fünf Wochen, eine App bei sechs bis zehn Wochen plus der Freigabezeit der Stores, ein einzelner automatisierter Workflow bei ein bis zwei Wochen, ein KI-Agent bei zwei bis vier Wochen. Der größte Hebel liegt nicht bei uns, sondern bei den Zuarbeiten: Wie schnell kommen Texte, Bilder und Zugänge? Wir sagen Ihnen im Angebot genau, was wir wann von Ihnen brauchen.

Ich habe schon eine Website. Muss alles neu?

Nicht zwangsläufig. Im Gespräch schauen wir uns an, was vorhanden ist. Manchmal reicht es, Ladezeit, Barrierefreiheit und die Anfragestrecke zu reparieren — das ist deutlich günstiger als ein Neubau. Wenn ein Neubau die ehrlichere Antwort ist, sagen wir Ihnen auch warum.

Was passiert nach dem Launch?

Sie haben die Wahl. Entweder Sie übernehmen selbst — dann gehören Ihnen Code, Inhalte und alle Zugänge vollständig, ohne Abhängigkeit von uns. Oder Sie buchen die Betreuung: Updates, Monitoring, Sicherheits-Patches und Weiterentwicklung zum monatlichen Festpreis, monatlich kündbar. Kein Jahresvertrag, keine Kündigungsfrist.
Antwort innerhalb von 24 Stunden

Verkaufen im Netz — mit einer Bestellung, die auch rechtlich hält.